v.l.n.r Karin und Alexa Vielen Dank für 16 Jahre Schatzmeisterin © Joachim Franke

Mitteilung des ADFC zur Kreismitgliederversammlung am 28.03.2022

Corona bedingt musste die Mitgliederversammlung im Jahr 2021 ausfallen. In diesem Jahr wurde sie vom Januar auf Ende März verschoben und konnte in Präsenz stattfinden. 22 ADFC Mitglieder und ein Gast trafen sich am 28.03.2022 im Hotel Sellhorn

Mitgliederversammlung des ADFC Kreis Harburg bestimmt die Richtung des Verbands

Corona bedingt musste die Mitgliederversammlung im Jahr 2021 ausfallen. In diesem Jahr wurde sie vom Januar auf Ende März verschoben und konnte in Präsenz stattfinden.

22 ADFC Mitglieder und ein Gast trafen sich am 28.03.2022 im Hotel Sellhorn, um die Richtung des ADFC Kreis Harburg zu bestimmen.

Die Vorsitzende Karin Sager begrüßte die Anwesenden und besonders Herrn Tobias Schmauder (Radverkehrskoordinator des Landkreises) für ein Grußwort.

„Herr Schmauder verschafft uns eine intensivere Zusammenarbeit im Landkreis Harburg mit der Behörde Kreisstraßen und der Polizei“ erläuterte Sager.

Schmauder berichtete von seinen Aufgaben rund um den Masterplan Radverkehr, den Planungen der Radschnellwege und der leider noch geringen Aussicht, den Landkreis Harburg als fahrradfreundliche Kommune zertifizieren zu lassen.

Im weiteren Verlauf bedankte Sager sich bei allen Vorständen (immerhin auch in acht ADFC Ortsgruppen), den Aktivengruppen im Bereich Verkehrspolitik und Infrastruktur, dem Team Radschnellwege, dem Webmaster für die Modernisierung des Internetauftritts (neu: https://kreis-harburg.adfc.de) und den in die Räte berufenen Vertreter: innen als beratende Mitglieder. Maximilian Recht für den Bau- und Planungsausschuss im Kreistag, Renate Witte und Dr. Christoph Tiebel in den Ausschüssen in Tostedt und Buchholz.

Die Haushalte 2020 und 2021 wurden vorgestellt, beraten und beschlossen, ebenso der Haushaltsplan für 2022.

Ein Blumenstrauß wurde mit Dank an Sven Dierksen (Hotel Sellhorn) für die Betreuung des ADFC Fahrradanhängers übergeben.

Der Vorstand stand wieder zur Wahl für ein Jahr. Die Schatzmeisterin Alexa Vetter (Buchholz) hat sich nach 16 Jahren im Amt nicht wieder aufstellen lassen. Für das lange Ehrenamt wurden ein großes Dankeschön und ein „gehaltvoller“ Blumenstrauß überreicht.

Die Vorsitzende Karin Sager (Toppenstedt) wurde wiedergewählt, wie auch die Stellvertreter Joachim Franke (Neu Wulmstorf) und Gerhard Hahn (Hanstedt). Als neue Schatzmeisterin wurde Elke Hamann (Toppenstedt) einstimmig gewählt. Weitere Wahlen haben eine Kassenprüferin und die Delegierten zur ADFC Landesversammlung bestimmt.

Das zweite große Thema war die anstehende Satzungsänderung. Nach Erläuterung der Änderungen wurde auch hier ein einstimmiges Ergebnis dafür erreicht.

Mit der dritten Abstimmung wurde dem Vorstand die Einrichtung einer Fahrradschule bestätigt. Die Sparkasse Harburg-Buxtehude hatte bereits 7.500 Euro dafür zweckgebunden gesponsert, so dass die Übungsräder angeschafft werden konnten.

Ausblick: Der ADFC Kreis Harburg wird seine Forderungen aus 2020 nach mehr Mut in der Politik und mehr Geld für die Fahrradinfrastruktur in diesem Jahr noch verstärken. Dafür sollen auch die örtlichen Kandidaten der Landtagswahl aufgefordert werden.

Der Klimawandel und die Energieversorgung sind bundesweit große Themen, die aber auch im ländlichen Raum und in jeder Gemeinde immer mehr Raum beanspruchen. Das Fahrrad ist ein Teil der Lösung. Es ist in den Gesetzen lange als gleichwertiges Verkehrsmittel neben dem PKW eingestuft. Leider werden aber im Landkreis Harburg die Radfahrenden noch an vielen Stellen auf die Gehwege beordert und in den Mischverkehr mit Fußgängern geschickt. Es gibt keine Fahrradstraßen und kaum sichere Radweg-Verbindungen zwischen den Kommunen. Das muss sich ändern.

Die Sitzung wurde gegen 21:30 beendet.

Karin Sager, Vorsitzende ADFC Kreisverband Harburg e.V., März 2022


https://kreis-harburg.adfc.de/pressemitteilung/mitteilung-des-adfc-zur-kreismitgliederversammlung-am-28032022

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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