ADFC Neu Wulmstorf informiert zu Winterdienst auf Fuß- und Radwegen
Hier sind Stürze vorprogrammiert ...
Es ist Winter, und am 3. Januar hat es in Norddeutschland geschneit. Wer jedoch am 4. oder 5. Januar zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs war, fand nur wenige geräumte Wege vor.
Wer muss in Neu Wulmstorf auf Geh- und Radwegen Schnee räumen und streuen?Grundsätzlich sind die Anlieger für die Räumung und Streuung verantwortlich. Anlieger ist, wer mit dem Grundstück an den zu reinigenden Gehweg, kombinierten Geh- und Radweg oder direkt an die Fahrbahn angrenzt. Man kann es auf: https://www.neu-wulmstorf.de/buergerservice/dienstleistungen/winterdienst-254-0.html nachlesen. Schnee und Eis sind auf einer Breite von 1,50 m zu streuen und zu räumen.
Das gilt für Privatpersonen, aber genauso für Supermärkte, Tankstellen, Läden oder Arztpraxen. Das gilt für Wohnstraßen, aber genauso für Bundes- und Landesstraßen.Wenn Fußgänger oder Radfahrerinnen aufgrund der Glätte stürzen, können hohe Kosten auf die säumigen Anlieger zukommen. Werktags gilt die Räum- und Streupflicht von 7 – 20 Uhr, Sonntags von 8 – 20 Uhr.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Fußweg geräumt wird und der Schnee auf dem Radweg landet. Das ist nicht nur unfair, sondern genauso illegal, wie den Schnee auf die Straße zu schieben.
Tatsächlich kommt das Räumen der Radwege in den Gesetzen nicht vor. Wenn der Fußweg breiter als 1,50 m ist, und wenn diese 1,50 m geräumt werden, haben Anlieger ihre Räumpflicht getan. Da aber Fahrradfahrende selbst in diesem Fall den Fußweg nicht benutzen dürfen, müssen sie dann auf die Straße ausweichen. Das kann gefährlich werden. Deshalb bittet der ADFC bei der nächsten Glätte oder dem nächsten Schnee darum, auch die Radwege zu räumen.