Laubverschmutzte Fahradwege

Durch Laub verschmutzte und daher gefährliche Radwege im Landkreis © André Wilkens, Karin Sager

Stadtradeln wird gefeiert – und dann wird das Radfahren vergessen?

Nun sind die Blätter gefallen und der Radverkehr findet wieder auf matschigen und glatten Wegen voll Laub und Tannennadeln statt. Wo bleibt der Einsatz von Verwaltung und Politik, hier endlich Abhilfe zu schaffen? Radverkehrsförderung Fehlanzeige...

Gerade erst hat der Landkreis Harburg sich in der Presse gerühmt, dass das Stadtradeln ein so großer Erfolg war. Der Landrat steht mit sauberen Füßen und Fahrrad auf trockenem Weg.

https://www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/mit-zwei-raedern-23-mal-um-die-erde-901008759-20100.html?rubrik=1000042

Nun sind die Blätter gefallen und der Radverkehr findet wieder auf matschigen und glatten Wegen voll Laub oder Tannennadeln statt. Wo bleibt der Einsatz von Verwaltung und Politik, hier endlich Abhilfe zu schaffen? Radverkehrsförderung scheint es im Herbst und Winter im Landkreis Harburg nicht zu geben.

An manchen Stellen auf benutzungspflichtigen Wegen ist der Radweg gar nicht zu finden. Man muss ahnen, wo es lang geht und vor allem kommen Wurzelaufbrüche, Trichterrillen, Risse und Seitenabbrüche unter dem Laub dann ganz überraschend. So manches Hinterrad ist da schon weggerutscht. Erschwerend kommt hinzu, dass bei Frost das Nasse Laub und vor allem die Rillen der Radspuren darin festfrieren. Dann ist die Befahrbarkeit nicht mehr gegeben.

Abhilfe schafft nur die regelmäßige Reinigung der benutzungspflichtigen Radwege. Wenn das nicht zu leisten oder gewollt ist, muss das Tempo auf allen Straßen, an denen die Radwege nicht gereinigt werden und benutzbar sind auf max. 50 km/h reduziert werden. Die Benutzungspflicht kann auf solchen Wegen von Niemandem eingehalten werden und jeder Radfahrer darf die saubere Fahrbahn befahren. Autofahrer werden sich umgehend an die Verwaltungen wenden und die Reinigung der Radwege einfordern. Also wird das am Ende die beste Lösung sein.

Hinzuweisen ist hierbei auf die VwV-StVO. Dazu wird ausgeführt: "Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten." Durch die StVO-Novellierung wurde im Jahr 2009 hinzugefügt: "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor."

Der Landkreis Harburg sollte den stärkeren Radverkehr erst dann feiern, wenn er ganzjährig sicher stattfinden kann. Die Einsparungen von CO2, Lärm und vielen anderen Faktoren wären dann auch erheblich höher als gerade mal drei Wochen im Jahr aufs Rad zu setzen.

Karin Sager

ADFC Kreisverband Harburg e.V.

Kontakt: Karin.Sager [at] adfc-kreis-harburg.de, Tel. 04173 5992673


https://kreis-harburg.adfc.de/pressemitteilung/stadtradeln-wird-gefeiert-und-dann-wird-das-radfahren-vergessen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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